
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Eltern-Kind-Turnen Montafon
Stand: 21.01.2024
1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die, von Angelika Wischenbart-Galehr, Eibenweg 3/101, 6774 Tschagguns (im Verlauf der AGBs unter der Bezeichnung Eltern-Kind-Turnen Montafon angeführt) gelten für die durchgeführten Kurse und für die Kunden (im Verlauf der AGBs unter der Bezeichnung „Kursteilnehmer“ angeführt) folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die gesamte aktuelle und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen Eltern-Kind-Turnen Montafon und dem Kursteilnehmer, auch wenn darauf nicht gesondert hingewiesen wird, verbindlich.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von Eltern-Kind-Turnen Montafon sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
Der Vertrag mit Eltern-Kind-Turnen Montafon und dem Kursteilnehmer kommt mit der Anmeldung, somit also der Angebotsstellung von Eltern-Kind-Turnen Montafon, und der Annahme den Kursteilnehmer zustande, und ist ab diesem Moment gültig und rechtsverbindlich.
Liegen mehr Anmeldungen als freie Kursplätze vor, bietet Eltern-Kind-Turnen Montafon eine Warteliste an. Die potentiellen Kursteilnehmer werden, sobald ein Platz im gewünschten oder äquivalenten Kurs frei wird, telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) davon in Kenntnis gesetzt. Eltern-Kind-Turnen Montafon steht es frei, potentielle Kursteilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Vertragsleistungen
Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der verbindlichen Kursanmeldung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eltern-Kind-Turnen Montafon verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der angebotenen Kurse durch geeignete Kursleiter.
Eltern-Kind-Turnen Montafon behält sich vor, bei Verhinderung des gebuchten Kursleiters diesen durch einen geeigneten anderen Kursleiter zu ersetzen. Falls dies auch nicht möglich ist, entfällt diese Kurseinheit.
Eltern-Kind-Turnen Montafon behält sich vor, einen Kurs nur dann durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestkursteilnehmeranzahl zu Stande kommt.
4. Voraussetzungen zur Kursteilnahme
Eltern-Kind-Turnen Montafon hält fest, dass jeder Kursteilnehmer bei Antritt des Kurses „sportgesund“ sein muss. Eine ärztliche Bescheinigung muss bei Kursantritt nicht vorgelegt werden, eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber empfohlen. Insbesondere schwangeren Frauen wird die Rücksprache mit ihrem Gynäkologen bezüglich Kursteilnahme vor Kursantritt nahegelegt.
Jeder Kursteilnehmer ist bei Anmeldung dazu verpflichtet, Eltern-Kind-Turnen Montafon über Besonderheiten, die für Eltern-Kind-Turnen Montafon von Interesse sein können, wie zum Beispiel Frühgeburt, Behinderungen oder sonstige Erkrankungen bzw. Risikofaktoren, in Kenntnis zu setzen.
Eltern-Kind-Turnen Montafon hält fest, dass bei Vorliegen folgender Erkrankungen die Kursteilnahme unzulässig ist: Fieber, Erkrankungen des Magen- und Darmtraktes, Augenerkrankungen, diverse Entzündungen, Haut- und Pilzerkrankungen und alle anderen ansteckenden Krankheiten.
5. Kursanmeldung, Kursgebühr
Eltern-Kind-Turnen Montafon ist stets bemüht eine alters- bzw. entwicklungsgerechte Kursteilnehmerzusammenstellung zu gewährleisten. Aus diesem Grunde ist eine Voranmeldung zu einem Wunschkurstermin bzw. zu einer Wunschuhrzeit erforderlich. Die finale Zuweisung zu einem bestimmten Kurs findet spätestens 7 Tage vor Kursbeginn statt, wobei Wunschkurstermin bzw. Wunschuhrzeit des Kursteilnehmers, soweit wie möglich von Eltern-Kind-Turnen Montafon berücksichtigt werden. Die endgültige Kurszuteilung wird dem Kursteilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sollte dem Kursteilnehmer die Teilnahme am zugewiesenen Kurs aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, so muss er/sie dies Eltern-Kind-Turnen Montafon innerhalb von 2 Tagen nach Kurszuteilung schriftlich bekannt geben. Eltern-Kind-Turnen Montafon wird sich um einen Alternativkurstermin / -uhrzeit im Rahmen des aktuellen Kursangebotes bemühen.
Die gesamte Kursgebühr ist binnen 7 Tagen ab schriftlicher Bekanntgabe der endgültigen Kurszuteilung, spätestens aber 7 Tage vor Kursbeginn auf das Geschäftskonto von Eltern-Kind-Turnen Montafon (Raiffeisenbank Montafon lautend auf Angelika Wischenbart-Galehr; IBAN: AT49 3746 8000 0050 4779; BIC:RVVGAT2B468) zu entrichten. Eine zu spät einbezahlte Kursgebühr kann eine Nichtteilnahme am Kurs zur Folge haben.
Die Mitnahme weiterer Begleitpersonen durch den Kursteilnehmer in die Turnhalle bedarf der Rücksprache mit Eltern-Kind-Turnen Montafon. Die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten betreffend Materialaufwand sind im Kursbeitrag nicht enthalten und müssen an den Kursleiter von Eltern-Kind-Turnen Montafon extra entrichtet werden.
Während eines Kurses darf sich immer nur ein (1) Kursteilnehmer pro Kind in der Turnhalle befinden.
Eltern-Kind-Turnen Montafon behält sich vor, einen Kurs nur dann durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestkursteilnehmeranzahl zu Stande kommt. Liegt dies nicht vor, wird eine bereits einbezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
Im Kursbeitrag sind alle Eintrittsgelder oder sonstigen Gebühren inkludiert, sofern nichts Gegenteiliges angeführt ist.
Vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kursteilnehmers, welche eine Kursteilnahme unmöglich machen, unregelmäßige Kursteilnahme oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr. Auch der Anspruch auf eine Anteilige- / Rückerstattung der Kursgebühr entfällt.
6. Stornobedingungen
Schriftliche Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn – kostenfreie Stornierung
Schriftliche Absage innerhalb 7 Tage vor Kursbeginn – 50% der Kursgebühr sind zu entrichten
bei Nichterscheinen – 100% der Kursgebühr sind zu entrichten.
Außer es erfolgt eine Nennung eines Ersatzteilnehmers durch den Kursteilnehmer, welcher die Kursgebühr entrichtet und die erforderlichen Kursvoraussetzungen von Eltern-Kind-Turnen Montafon erfüllt.
7. Nachholen versäumter Kurseinheiten
Ein Nachholen versäumter Kurseinheiten ist nicht möglich.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
Alle außergewöhnlichen Ereignisse (z.B. Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Pandemien und sonstige Fälle höherer Gewalt), die Eltern-Kind-Turnen Montafon nicht zu vertreten hat, befreien Eltern-Kind-Turnen Montafon für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen von seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
Der Anspruch auf Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzuges und der von Eltern-Kind-Turnen Montafon zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit beruht, auf einmalig maximal € 40,- pro Kursteilnehmer beschränkt. Der Anspruch auf Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Bei Ausfall eines Standortes während der Dauer eines Kurses, wird dieser in eine nach Ermessen von Eltern-Kind-Turnen Montafon geeignete Ersatzhalle bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes verlegt.
Eltern-Kind-Turnen Montafon übernimmt keine Haftung für Personen- bzw. Sachschäden insbesondere für Verletzungen, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Schäden bei der An- oder Abreise, etc. gegenüber dem Kursteilnehmer, dem teilnehmenden Kind oder anderen Begleitpersonen.
Eltern-Kind-Turnen Montafon hält fest, dass die Aufsichtspflicht für das am Kurs teilnehmende Kind während der gesamten Kursdauer sowie auch vor und nach dem Kurs der Begleitperson des teilnehmenden Kindes obliegt.
9. Schnupperstunde
Wenn nicht anders angegeben, ist „Schnuppern“ grundsätzlich nicht möglich.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen von Eltern-Kind-Turnen Montafon ist die jeweilige Turnhalle laut Kursangebot oder eine geeignete Ersatzhalle.
11. Datenschutz und medialer Auftritt
Eltern-Kind-Turnen Montafon ist berechtigt, sämtliche vom Kursteilnehmer bei der Kursanmeldung übermittelten Daten für betriebsinterne Zwecke zu nutzen. Die Weitergabe dieser Daten an dritte Personen ist unzulässig.
Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in den Kursen angefertigten Fotos und Videos von Eltern-Kind-Turnen Montafon für Zwecke der Eigenwerbung und für Präsentationen verwendet werden können. Sollte dies vom Kursteilnehmer nicht gewünscht werden, muss dies vor Kursbeginn Eltern-Kind-Turnen Montafon schriftlich bekannt gegeben werden mittels der Einverständniserklärung.
Die Vergabe von Aufträgen an zusätzliche Dienstleister wie zum Beispiel Fotographen bzw. Filmer während der Kurse, darf ausschließlich durch Eltern-Kind-Turnen Montafon erfolgen. Die Durchführung von zusätzlichen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Erstellung von Fotographie bzw. Film, welche nicht von Eltern-Kind-Turnen Montafon angebotenen, aber von einem Kursteilnehmer veranlasst wurden, bedarf der vorab schriftlichen Zustimmung des Hallenbetreibers und Eltern-Kind-Turnen Montafon.
Die gesamte Website (Logo, Design, etc.) Eltern-Kind-Turnen Montafon und deren Inhalt (Bilder, Videos, Grafiken, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Eine, wie auch immer gestaltete Nutzung bzw. Verwendung der oben genannten Bereiche ist ohne schriftliche Genehmigung des Inhabers, Frau Angelika Wischenbart, nicht gestattet.
12. Hausordnung und Sicherheit
Der Kursteilnehmer, das teilnehmende Kind sowie weitere Begleitpersonen sind dazu verpflichtet, sich an die Hausordnung der jeweiligen Turnhalle zu halten.
Eltern-Kind-Turnen Montafon hält fest, dass der Kursteilnehmer, das teilnehmende Kind sowie weitere Begleitpersonen den Anweisungen des Kursleiters stets Folge zu leisten haben. Bei Zuwiderhandeln behält sich Eltern-Kind-Turnen Montafon einen Kursausschluss des Kursteilnehmers und dessen Begleitpersonen ohne Rückerstattung der Kursgebühr vor.
Ein an einem Turnkurs von Eltern-Kind-Turnen Montafon teilnehmendes Kind hat verpflichtend während der Teilnahme am Kurs altersgerechte Bekleidung zu tragen.
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle Kursvereinbarungen zwischen dem Kursteilnehmer bzw. Auftraggeber und Eltern-Kind-Turnen Montafon kommt ausschließlich das österreichische Recht zur Anwendung.
Eltern-Kind-Turnen Montafon hält fest, dass für alle aus den Kursvereinbarungen entstehenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Eltern-Kind-Turnen Montafon zuständig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eltern-Kind-Turnen Montafon teilweise oder zur Gänze rechtsunwirksam bzw. undurchführbar werden, so werden diese umgehend von Eltern-Kind-Turnen Montafon von solchen ersetzt, welche dem Inhalt bzw. dem Zweck am ehesten entsprechen. Alle übriggebliebenen Geschäftsbedingungen von Eltern-Kind-Turnen Montafon bleiben gültig.
Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der Schriftform.





